BVL erteilt Notfallzulassungen für Ratron® Feldmaus-Köder und Ratron® Gift-Linsen gegen Feld- / Erdmäuse

Seit dem Spätsommer 2014 sind viele landwirtschaftliche Gebiete, aber auch Forstbereiche von einer starken Vermehrung von Feldmauspopulationen betroffen. Diese starken Zunahmen (Progradation) nehmen bis heute nicht ab, so dass wir uns heute in einer Massenvermehrung (Gradation) von Feldmäusen befinden. Die großen Verluste durch Feldmäuse zeigten sich in der Ernte 2015.

Doch der hohe Besatz an Feldmäusen bedeutet jetzt auch ein großes Problem für die nun folgenden Aussaaten von Raps und Getreide, aber auch für die nach wie vor auf den Feldern stehenden Möhrenkulturen. Das Grünland ist zum Teil buchstäblich durchlöchert von Feldmäusen wie ein "Schweizer Käse".

Das Problem „Feldmäuse“ wurde auch von staatlicher Seite erkannt, hier gibt es die Bund- Länder Arbeitsgruppe (BLAG) „Feldmaus“. Von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Dezernat Pflanzenschutz, Bernburg wurden Anträge (auch stellvertretend für andere Bundesländer) im Hinblick auf Zulassungen für Notfallsituationen im Pflanzenschutz für Ratron® Feldmaus-Köder (Wirkstoff: Chlorphacinon; offenes Streuen mit 10 kg/ha) und Ratron® Gift-Linsen (Wirkstoff: Zinkphosphid; Nicht-Kulturland; nur zur gezielten Lochbekämpfung mit 5 Linsen/Loch) am 23. Juli 2015 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig gestellt.

Das BVL reagierte sehr schnell auf die Anträge (Inverkehrbringen und Verwendung oben genannter Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments) und erteilte bereits am 12. August 2015 die Zulassung für 120 Tage vom 01. Sept. 2015 bis 29. Dez. 2015 mit einer zugelassenen Menge von 700 t für Ratron® Feldmaus-Köder in den Anwendungsgebieten Ackerbaukulturen, Obstkulturen, Möhren sowie Wiesen/Weiden und 16 t für Ratron® Gift-Linsen in dem Anwendungsgebiet Nichtkulturland.

Zum schnellen Überblick hier einige Fakten:

  • Die Zulassungen gelten für alle deutschen Bundesländer
  • Die Anwendung darf nur zur Abwendung erheblicher Schäden auf Anordnung der zuständigen Pflanzenschutzdienste erfolgen.
     
  • Ratron® Feldmaus-Köder
    • Die Anwendung erfolgt gegen Feldmaus/Erdmaus in Ackerbaukulturen, Obstkulturen, Möhren, Wiesen und Weiden durch breitflächiges Streuen von 10 kg/ha. Der Anwendungszeitpunkt ist erreicht bei Starkbefall (nachgewiesen z.B. durch Lochtretmethode: mindestens 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 Stunden).
       
  • Ratron® Gift-Linsen
    • Befristet zugelassen wurden zwei ergänzende Einsatzgebiete im Nichtkulturland. Alle sonstigen, bereits langfristig zugelassenen Einsatzgebiete von Ratron® Gift-Linsen bleiben von dieser Zulassung unbeeinflusst und bestehen weiterhin.
      Bei den zusätzlichen Einsatzgebieten im Nichtkulturland handelt es sich um
       
      • Rückzugsgebiete von Feld-/Erdmäusen, die direkt an die Kulturflächen angrenzen (z.B. Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben)
      • Rückzugsgebiete von Feld-/Erdmäusen in den Kulturflächen (z.B. Inseln um Windkraftanlagen)

      Die Anwendung erfolgt über die verdeckte Auslage (Lochbehandlung) von Gift-Linsen mittels Legeflinte direkt in die Feld-/Erdmaus-Löcher (5 Linsen/Loch).

Nachdem wir über die Zulassungen informiert wurden, haben wir die entsprechenden Vorbereitungen getroffen, um die benötigten Mengen zu produzieren und ab dem 01. Sept. 2015 in enger Zusammenarbeit mit dem Agrar-Großhandel dem Markt zur Verfügung zu stellen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Agrar-Großhändler schon jetzt zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung.

▲ nach Oben

Sitz der Geschäftsleitung/Standort der Produktion

frunol delicia® GmbH
Dübener Straße 145
D-04509 Delitzsch

Tel. +49 (0) 34202 / 65 30-0
Fax +49 (0) 34202 / 65 30-9

Verwaltung

frunol delicia® GmbH
Hansastraße 74 b
D-59425 Unna

Tel. +49 (0) 2303 / 25 360-0
Fax +49 (0) 2303 / 25 360-50