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    Aktuelle Vorgaben seit dem 01.03.2018

    Wer im Rahmen seines Berufes regelmäßig Wirbeltiere als Schädlinge tötet, bedarf der Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz. Werden zur Bekämpfung rodentizide Präparate mit blutgerinnungshemmender Wirkung eingesetzt, muss zusätzlich ein Zertifikat über eine Schulung zu Risikominderungsmaßnahmen nach Biozidrecht nachgewiesen werden.

    Durch die Änderung der Gefahrstoffverordnung 2017 und die aktuelle Neubewertung der Gefährlichkeitsmerkmale von Antikoagulanzien durch die EU, ergeben sich umfassende Änderungen bei der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge.

    Die Sachkundenachweise nach Tierschutzgesetz und Biozidrecht reichen seit dem 01.03.2018 nicht mehr aus, um beruflich bei anderen eine Nagetierbekämpfung mittels Antikoagulanzien durchzuführen.

    Gilt das für alle beruflichen Anwender von Rodentiziden mit blutgerinnungs-hemmender Wirkung? 

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sagt "Nein". Unter der Voraussetzung, dass der berufliche Anwender die rodentiziden Präparate nicht auf dem Gelände von anderen, sondern in den eigenen Liegenschaften seines Unternehmens bzw. (kommunalen) Betriebes ausbringt, führt er die Bekämpfungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes nicht bei anderen durch. 

    Mitarbeiter von Wohnungsgesellschaften, Bauhöfen und Abwasserbetrieben, sowie im Landhandel und in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen weiterhin Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, solange sie das in den eigenen Liegenschaften durchführen.

    Voraussetzung ist, wie bisher, die Sachkunde zum Töten von Schadnagern nach § 4 Tierschutzgesetz mit Zertifikat über die Schulung zu Risikominderungsmaßnahmen für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen.

     

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    Inhouseschulungen 2019

    Inhouseschulung zur Erlangung der SACHKUNDE für die Schadnagerbekämpfung im eigenen Betrieb bzw. auf dem eigenen Gelände.

    Wer im Rahmen seines Berufes regelmäßig Wirbeltiere als Schädlinge mittels Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen tötet, bedarf der Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz.

    Die Sachkundenachweise nach Tierschutzgesetz und Biozidrecht reichen seit dem 01.03.2018 nicht mehr aus, um beruflich bei anderen eine Nagetierbekämpfung mittels Antikoagulanzien durchzuführen.

    Mitarbeiter von Wohnungsgesellschaften, Bauhöfen und Abwasserbetrieben, sowie im Landhandel und in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen weiterhin Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, solange sie das in den eigenen Liegenschaften durchführen.

    Voraussetzung ist, wie bisher, die Sachkunde zum Töten von Schadnagern nach § 4 Tierschutzgesetz mit Zertifikat über die Schulung zu Risikominderungsmaß nahmen für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen.

    Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns an unter:

    infonoSpam@frunol-delicia.de.

     

     

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